Stattdessen hatte man in Stuttgart angeordnet auf dem Schloss die Fahne Baden-Württembergs aufzuziehen und so im badischen Ländle von Karlsruhe bis Freiburg die Volksseele zum Kochen gebracht. So hatten beispielsweise Tausende in einer Online-Petition das sofortige Wiederaufziehen der Fahne Badens gefordert.
Ministerpräsident Winfried Kretschmann höchstpersönlich war es, der jetzt bei einer Pressekonferenz zum Rückzug blies und verkündete, dass für die Zeit der noch bis zum 11. November dauernden Revolutionsausstellung die freie Flaggenwahl gelte. Bis dahin will das Land die derzeit geltenden Flaggenverordnung überarbeiten, die besagt, dass auf den öffentlichen Gebäuden des Landes nur die Europa-, die Bundes- und die Landesfahne gehisst werden dürfen.
In Karlsruhe hatte man sich an diese Verordnung zuletzt nicht gehalten. Seit 2015 war auf dem Turm des Karlsruher Schlosses von den selbstbewussten Machern des Badischen Landesmuseum in der Regel die badische Fahne aufgezogen worden. Kein Mensch hatte sich daran gestört – bis, ja bis zu der Ausstellung des Badischen Landesmuseums „Revolution! Für Anfänger*innen.“ Sozusagen als „Hingucker“ hatten die Macher bei der Eröffnung im April die rote Fahne als die Fahne der Revolution auf dem Schloss gehisst.
Nach zwei Monaten musste sie nach einer Intervention des Stuttgarter Staatsministeriums vorzeitig eingeholt werden, weil es Leute gab, die sich von der Fahne provoziert fühlten. Statt der Badischen Fahne kam jetzt aber nicht mehr die badisch Flagge sondern von Baden-Württembergs hoch, nachdem irgendjemand in der Stuttgarter Regierung wohl die Flaggenverordnung etwas genauer gelesen hatte.
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Nach der Entscheidung Kretschmanns, die von Katarina Horst vom Badischen Landesmuseum als Zeichen einer „liberalen Weitsicht“ gewertet wurde, kommt die Fahne vom Land wieder runter und die von Baden wieder hoch. Wie weit die Weitsicht reicht, ist indes noch offen. Kretschmann ließ durchblicken, dass der geplanten Neufassung der Flaggenrichtlinien enge Grenzen gesetzt seien und dabei auch Bundesrecht zu beachten sei.
Dabei zeichnet sich ab, dass es Ausnahmeregelungen geben könnte, von der die Fahne Badens profitieren könnte. Ein gänzliches Verbot der Fahne für das Karlsruher Schloss erscheint nach der Intervention des Ministerpräsidenten dann doch eher unwahrscheinlich. So ganz dürfte man es sich in Stuttgart mit den Badenern wohl doch nicht verscherzen wollen …