Foto: Regierungspräsidium Freiburg
Ein Beispiel, bei dem die Probleme mit dem Wasserstand sehr deutlich werden: die Einstiegsstelle bei der Zuckerbrücke in den Taubergießen auf Gemarkung der Europa-Park-Gemeinde Rust
Ein Beispiel, bei dem die Probleme mit dem Wasserstand sehr deutlich werden: die Einstiegsstelle bei der Zuckerbrücke in den Taubergießen auf Gemarkung der Europa-Park-Gemeinde Rust
Foto: Regierungspräsidium Freiburg

Bootsfahren verboten: RP zieht Notbremse in Taubergießen und Elzwiesen

21. Juli 2026
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Das Regierungspräsidium Freiburg zieht die Notbremse: Ab sofort ist das Bootsfahren in den Gewässern der Naturschutzgebiete Taubergießen und Elzwiesen wegen der Trockenheit und des niedrigen Wasserstandes zum Schutz der Fische und Wasservögel verboten. Von dem Verbot derzeit noch nicht betroffen: die beliebten Stocherkahnfahrten.

RP reagiert auf extreme Trockenheit

Durch die derzeit hohen Temperaturen und die anhaltende Trockenheit fallen in Südbaden zahlreiche Gewässer ganz oder teilweise trocken. Wie das Regierungspräsidium Freiburg (RP) mitteilt, sieht sich die Behörde gezwungen, zum Schutz der Fische und Wasservögel in den am stärksten betroffenen Naturschutzgebieten Taubergießen und Elzwiesen (Kreis Emmendingen/Ortenaukreis) den sogenannten Gemeingebrauch der Gewässer bis auf Weiteres vollständig zu verbieten.

Demnach ist das Bootfahren in der Blinden Elz und im Altrhein im Taubergießen sowie in der Alten Elz im Naturschutzgebiet Elzwiesen ab Samstag, 18. Juli, untersagt. Entsprechende Hinweisschilder werden am Freitag vor Ort aufgestellt.

Bußgelder drohen

Von dem Verbot betroffen sind insbesondere Fahrten mit Kanu, Kajak und Schlauchboot. Wer gegen die Vorgabe verstößt, dem droht ein Bußgeld. Kontrolliert wird die Einhaltung des Verbots von den zuständigen Behörden. Weitere Einschränkungen in anderen Gebieten können bei Bedarf folgen.

Das RP weist darauf hin, dass auch die nach den aktuellen meteorologischen und hydrologischen Prognosen erwarteten Temperaturrückgänge und lokalen Gewitter nicht zu einer nachhaltigen Entspannung der Niedrigwassersituation führen werden. Bereits vor vier Jahren hatte das RP aufgrund von Niedrigwasser ein Bootfahrverbot in den beiden Naturschutzgebieten angeordnet. Damals wurde das Verbot nach sieben Wochen wieder aufgehoben, nachdem sich die Situation entspannt hatte.

Tiere akut gefährdet

Manuel Winterhalter, Leiter der Umweltabteilung des RP, zeigt sich zuversichtlich, dass Bußgeldbescheide die Ausnahme bleiben und die Maßnahme auf Akzeptanz trifft: „Uns ist bewusst, dass Taubergießen und die Elzwiesen gerade an heißen Tagen außerordentlich beliebte Ausflugsziele sind. Die extremen Temperaturen der letzten Wochen haben die Gewässer jedoch so stark aufgeheizt, dass Fische und andere Tiere bedroht sind. Zudem sind die in dem Gebiet besonders geschützten Vögel noch in der Brut bzw. Mauser und damit besonders störungsempfindlich. Wir appellieren deshalb an alle Besucherinnen und Besucher, die Einschränkung zu akzeptieren und ihren Beitrag zum Schutz der beiden Gebiete zu leisten.“

Stocherkahnfahrten mit Auflagen noch weiter möglich

Die traditionellen Nachenfahrten (Stocherkähne) sind von den neuen Regelungen nicht erfasst und zunächst weiterhin möglich. Durch die lokalen Kenntnisse der Nachenfahrer, das sichere Beherrschen der Boote und das Fahren in der Fahrrinne geht das RP aktuell von einer naturverträglichen Befahrung aus.

Die Anbieter der Fahrten sind jedoch gehalten, die Personenanzahl in ihren Booten aufgrund der niedrigen Wasserstände so anzupassen, dass mechanische Schäden an der Gewässersohle und an Uferbereichen durch das Aufsetzen der Boote vermieden werden.

Sollte das Stocherkahnfahren aufgrund weiter anhaltender Trockenheit nicht mehr ohne Schäden für die Natur möglich sein, müssen auch die traditionellen Nachenfahrten eingestellt werden.

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