Wo künftig nicht mehr geraucht werden darf
Das Rauchverbot gilt ab sofort unter anderem:
- in allen öffentlich zugänglichen Innenräumen,
- auf öffentlichen Kinderspielplätzen,
- an Bus- und Straßenbahnhaltestellen des öffentlichen Nahverkehrs,
- auf Schulgeländen einschließlich der Schulhöfe,
- sowie in bestimmten Außenbereichen wie Zoos, Freizeitparks und Freibädern.
Diese Regeln gelten natürlich auch für die Ferienregion Schwarzwald, die sich ja ausschließlich in Baden-Württemberg befindet.
Verbot gilt nicht nur für klassische Zigaretten
Wichtig: Die Vorschriften gelten nicht nur für klassische Zigaretten. Erfasst werden künftig auch E-Zigaretten, Tabakerhitzer und vergleichbare Produkte – unabhängig davon, ob sie Nikotin oder Cannabis enthalten.
Wo Ausnahmen möglich bleiben
Ganz verschwinden wird das Rauchen im öffentlichen Raum allerdings nicht. In Zoos, Freizeitparks und Freibädern dürfen weiterhin ausgewiesene Raucherbereiche eingerichtet werden.
Auch in der Gastronomie, in Diskotheken, Shisha-Bars, Spielbanken und Spielhallen bleiben separate Rauchernebenräume zulässig. Zutritt haben dort allerdings ausschließlich Erwachsene. Bereits am Eingang muss zudem deutlich auf solche Räume hingewiesen werden.
Kein Verbot in Bier-, Wein-und Festzelten
Vom Rauchverbot ausgenommen bleiben außerdem Bier-, Wein- und Festzelte. Gerade angesichts der zahlreichen Sommer- und Weinfeste im Schwarzwald dürfte diese Ausnahme viele Besucher interessieren. Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen auch sogenannte Raucherkneipen mit weniger als 75 Quadratmetern Gastfläche weiterhin betrieben werden.
Hohe Bußgelder bei Verstößen
Für die Einhaltung der Vorschriften sind die jeweiligen Betreiber beziehungsweise die Ortspolizeibehörden zuständig. Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 200 Euro geahndet werden. Bei wiederholten Verstößen sind bis zu 500 Euro möglich. Betreiber, die ihren Kennzeichnungs- und Kontrollpflichten nicht nachkommen, müssen mit noch höheren Bußgeldern rechnen.






