Foto: Land Baden-Württemberg
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Neue Rauchverbote ab 1. Juni: Baden-Württemberg verschärft Regeln – hohes Bußgeld

31. Mai 2026
Wer in Baden-Württemberg zur Zigarette greift, muss sich ab sofort auf strengere Regeln einstellen. Zum 1. Juni 2026 tritt das novellierte Landesnichtraucherschutzgesetz in Kraft. Ziel ist es, insbesondere Kinder, Jugendliche und andere besonders schutzbedürftige Menschen besser vor den Gefahren des Passivrauchens zu schützen. Die neuen Vorschriften betreffen auch zahlreiche Einrichtungen in der Ferienregion Schwarzwald – von Spielplätzen über Freibäder bis hin zu Bushaltestellen.

Wo künftig nicht mehr geraucht werden darf

Das Rauchverbot gilt ab sofort unter anderem:

  • in allen öffentlich zugänglichen Innenräumen,
  • auf öffentlichen Kinderspielplätzen,
  • an Bus- und Straßenbahnhaltestellen des öffentlichen Nahverkehrs,
  • auf Schulgeländen einschließlich der Schulhöfe,
  • sowie in bestimmten Außenbereichen wie Zoos, Freizeitparks und Freibädern.

Diese Regeln gelten natürlich auch für die Ferienregion Schwarzwald, die sich ja ausschließlich in Baden-Württemberg befindet.

Verbot gilt nicht nur für klassische Zigaretten

Wichtig: Die Vorschriften gelten nicht nur für klassische Zigaretten. Erfasst werden künftig auch E-Zigaretten, Tabakerhitzer und vergleichbare Produkte – unabhängig davon, ob sie Nikotin oder Cannabis enthalten.

Wo Ausnahmen möglich bleiben

Ganz verschwinden wird das Rauchen im öffentlichen Raum allerdings nicht. In Zoos, Freizeitparks und Freibädern dürfen weiterhin ausgewiesene Raucherbereiche eingerichtet werden.

Auch in der Gastronomie, in Diskotheken, Shisha-Bars, Spielbanken und Spielhallen bleiben separate Rauchernebenräume zulässig. Zutritt haben dort allerdings ausschließlich Erwachsene. Bereits am Eingang muss zudem deutlich auf solche Räume hingewiesen werden.

Kein Verbot in Bier-, Wein-und Festzelten

Vom Rauchverbot ausgenommen bleiben außerdem Bier-, Wein- und Festzelte. Gerade angesichts der zahlreichen Sommer- und Weinfeste im Schwarzwald dürfte diese Ausnahme viele Besucher interessieren. Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen auch sogenannte Raucherkneipen mit weniger als 75 Quadratmetern Gastfläche weiterhin betrieben werden.

Hohe Bußgelder bei Verstößen

Für die Einhaltung der Vorschriften sind die jeweiligen Betreiber beziehungsweise die Ortspolizeibehörden zuständig. Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 200 Euro geahndet werden. Bei wiederholten Verstößen sind bis zu 500 Euro möglich. Betreiber, die ihren Kennzeichnungs- und Kontrollpflichten nicht nachkommen, müssen mit noch höheren Bußgeldern rechnen.

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