Karlsruhe wählt aufgrund der Anregungen des DEHOGA bewusst ein sehr einfaches Modell, um die Beherbergungsbetriebe nicht mit zusätzlicher Bürokratie zu belasten. So soll zum 1. Juli 2025 anstelle eines prozentualen Steuersatzes ein pauschaler Steuersatz angewendet werden: Von Juli bis Dezember 2025 werden 3,50 Euro, in den Jahren 2026/2027 4,00 Euro und ab dem Jahr 2028 4,50 Euro pro Beherbergungsgast und Übernachtung berechnet.
Steuer soll ab 1. Juli 2025 kommen
Steuerpflichtig ab dem 1. Juli 2025 wäre der Beherbergungsgast, der in Karlsruhe in einem Beherbergungsbetrieb (Hotels, Gasthöfe, Pensionen, Privatzimmer, Ferienwohnungen, übernachtet. Ausgenommen hiervon sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sowie Einrichtungen für die Unterbringung von Personen in besonderen Situationen.
Kein Rückgang der Übernachtungszahlen erwartet
Befürchtungen, dass die Gästezahlen durch die Einführung der City Tax sinken könnten, gibt es bei den Karlsruher Touristikern nicht, bestätigt Pascal Rastetter, Geschäftsführer der KTG. Dafür sei die Destination zu sehr gefragt: „Gerade erst haben wir die Tourismusbilanz für 2024 erhalten und blicken mit rund 1.309.400 Übernachtungen auf das erfolgreichste Tourismusjahr aller Zeiten zurück.“
Mit den Einnahmen sollen schwerpunktmäßig die touristische Attraktivität der Stadt erhalten und weiter ausgebaut werden.