Die der Verwaltungsgerichtshof hat jetzt die Entscheidung der 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart bestätigt und damit den Eilantrag der Naturschutzinitiative e. V. gegen die Ausnahmegenehmigung des Landes abgelehnt. Die Entscheidung ist im Eilverfahren letztinstanzlich; weitere Rechtsmittel gibt es nicht. Damit kann der Abschuss ab sofort und bis zum 10. März 2026 vollzogen werden. Lediglich die Zulassung bestimmter Waffen und Hilfsmittel wurde untersagt.
Der Wolf, einer von nur vier freilebenden Tieren im Land, war seit Anfang 2024 mehr als 180 Mal gesichtet worden. Er näherte sich Menschen wiederholt bis auf wenige Meter, verfolgte Hundehalter über längere Strecken und zeigte territoriales Verhalten. Fang- und Vergrämungsversuche blieben erfolglos.
Sicherheit für Menschen entscheidend
Nach Auffassung des Gerichts ist durch dieses Verhalten des Tieres eine Gefährdung von Menschen auszuschließen. Da der Wolf sich in einem stark frequentierten Erholungsgebiet aufhalte und sein Verhalten
unberechenbar sei, müsse mit einer Gefährdung gerechnet werden.
Ein speziell geschultes, bereits angeheuertes Jagdteam dürfte nun sofort die Suche nach dem Tier aufnehmen.
Der Wolf streift derzeit im Nordschwarzwald durch die Wälder. Auf ihn wäre – wenn es nach der baden-württembergischen Landesregierung gegangen wäre – heute die tödliche Jagd eröffnet worden. Das allerdings hat ein Gericht zunächst einmal untersagt.
Todesurteil sorgt fürProtestwelle
Die geplante Tötung des Tieres hatte in der Öffentlichkeit einen regelrechten Hype ausgelöst. Zehntausende unterzeichneten Online-Petitionen, in denen sie forderten, den Wolf am Leben zu lassen. Mit der Mahnwache, zu der Abschussgegner eingeladen haben, soll ein weiteres Zeichen gesetzt werden.
Was tun statt Abschuss? Experte stellt Alternativen vor
Mit Spannung wird dabei der Auftritt von Raoul Schwarze erwartet, dem Leiter des Alternativen Wolfs- und Bärenparks Schwarzwald in Bad Rippoldsau-Schapach. Er wird über Alternativen zum Abschuss informieren. Ganz sicher wird dabei auch die Frage aufkommen, ob man den Wolf nicht in dem Park unterbringen könnte.
Eine solche „Parklösung“ hat das Umweltministerium bislang abgelehnt. Begründung: Einen Wolf einzufangen und dauerhaft in einem Gehege zu halten, sei laut Ministerium „keine tierschutzkonforme Alternative“. Für einen in freier Wildbahn aufgewachsenen Wolf bedeute dies enormen Stress und könne zu länger anhaltendem erheblichem Leiden führen.
Endgültige Entscheidung wohl diese Woche
Gegen den Abschuss geklagt hatte die „Naturschutzinitiative“ und vor dem Verwaltungsgericht einen ersten Erfolg erzielt, das den Abschuss bis zur endgültigen Entscheidung verboten hat. Mit dieser wird im Lauf der heutigen Woche gerechnet. Das Gericht hatte in seiner vorläufigen Entscheidung betont, dass das Land Baden-Württemberg mit der öffentlichen Sicherheit und möglichen Verletzungen von Menschen argumentiert habe, das letzte dokumentierte problematische Verhalten des Wolfes jedoch bereits längere Zeit zurückliege. Eine Gefahrenlage, die ein sofortiges Handeln erforderlich mache, sei nicht erkennbar.





