Das ergänzende Verfahren war erforderlich geworden, nachdem der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) auf Klage des Verkehrsclubs Deutschland (VCD) die am 11. Februar 2022 vom Regierungspräsidium erteilte Plangenehmigung für die Errichtung einer Baustraße sowie weiterer Baustelleneinrichtungsflächen beanstandet und Nacharbeiten verlangt hatte.
Die nun durchgeführten Prüfungen hätten bestätigt, dass die nachteiligen Auswirkungen des Vorhabens auf die einzelnen Umweltschutzgüter – auch unter dem Gesichtspunkt einer wirksamen Umweltvorsorge – einer Zulassung des Projekts nicht entgegenstehen.
„Baubeginn noch nicht absehbar“
„Für den Fall, dass keine Klage erhoben wird und damit unanfechtbares Baurecht besteht, wird das zuständige Straßenbaureferat des Regierungspräsidiums die weiteren Vorbereitungen für die Umsetzung des Projekts treffen. Zunächst steht dann die Wiederaufnahme des 2022 unterbrochenen Verfahrens zur Vergabe der Bauarbeiten an. Erst im Anschluss kann der Zeitplan für das Projekt überarbeitet werden. Wann die Bauarbeiten beginnen können, ist deshalb noch nicht absehbar“, heißt es in einer Pressemitteilung des Regierungspräsidiums.
Stadt Bräunlingen begrüßt Entscheidung
In einer ersten Stellungnahme bezeichneten Bräunlingens Bürgermeister Micha Bächle und Döggingens Ortsvorsteher Dr. Georg Baum die Entscheidung als ein gutes und klares Signal dafür, „dass nun sämtliche weiteren Verzögerungen durch Dritte ein Ende haben müssen“.
Zugleich erinnerten sie daran, dass auf Bundesebene Änderungen beim Verbandsklagerecht geplant seien, um ein Vorgehen, wie es „ein gewisser Verband aus Freiburg“ bislang an den Tag gelegt habe, künftig zu verhindern. Die zweite Gauchachtalbrücke sei ein Paradebeispiel dafür, wie wenige, überhaupt nicht betroffene Personen zum Schaden vieler handelten. Das müsse endlich vorbei sein.
Kommt die nächste Klage?
Die neue Brücke soll – ebenso wie das bestehende Bauwerk – in Stahlverbundbauweise errichtet werden. Optisch werden sich Nord- und Südbrücke nicht unterscheiden: Die zweite Brücke entsteht als Zwilling der bestehenden. Gemeinsam sollen beide Bauwerke das Gauchachtal in einer S-Form überqueren – in bis zu 40 Metern Höhe und auf einer Länge von rund 800 Metern. Ziel ist es, die Leistungsfähigkeit der stark befahrenen B 31 zwischen Freiburg und Donaueschingen weiter zu verbessern.
Ob es tatsächlich ohne weitere juristische Auseinandersetzungen weitergeht, ist offen, aber wohl eher unwahrscheinlich. Der Verkehrsclub Deutschland lehnt den Bau der zweiten Gauchachtalbrücke weiterhin grundsätzlich ab und bezeichnet das Projekt als unnötig und umweltschädlich – eine Haltung, die vor Ort vielfach auf Unverständnis stößt.






