Abschussfrist läuft am 10. März aus
Die Frage ist allerdings jetzt, wie es weitergehen wird. Am Dienstag, 10. März, endet nämlich die vom Gericht bewilligte Abschussfrist. Der Wolf ist also erst einmal über den Berg. Die Jagd auf ihn darf nicht fortgesetzt werden.
Neue Genehmigung für Abschuss nötig
Wenn das baden-württembergische Umweltministerium auch weiterhin die Tötung von „Horni“ möchte, muss es dafür eine neue Genehmigung erteilen. Ob es das tun wird, ist bislang noch offen. Eine Entscheidung wurde zu Beginn dieser Woche angekündigt.
Naturschutzinitiative fordert Ende der Jagd
Zu der auch von den Umweltorganisationen NABU und BUND Baden-Württemberg geforderten Verlängerung der Jagd auf den „Hornisgrinde-Wolf“ meldet sich die Naturschutzinitiative (NI) zu Wort. Die Organisation klagt inzwischen im Hauptsacheverfahren gegen die Abschussgenehmigung.
„Die periodische Verhaltensänderung dieses Wolfs mit Abflauen der Hormonsteuerung sei durch die letzten Jahre bestätigt und zu erwarten gewesen. Er tritt weniger häufig in Erscheinung“, heißt es in einer Mitteilung. „Nach dem bisherigen Verlauf der versuchten Tötung des Wolfs muss das Ministerium die Aktion sofort abbrechen. Denn die fachlichen Empfehlungen, auf die sich die Behörde bei der Ausnahmegenehmigung auch vor Gericht gestützt hat, lauten, dass die Einstufung eines Wolfs als ‚gefährlich‘ erneut zu überprüfen ist, wenn er sich nicht aus der Nähe erschießen lässt.“

Das Schicksal des Hornisgrindewolfes ist weiter offen. Bild: Markus Dübbert
Kritik an Methoden bei der Wolfsjagd
Das Ministerium sei bei der Jagd auf den Wolf auch in der Wahl der Mittel – Distanzwaffen, Nachtsichtgeräte und sogar Schüsse aus dem stehenden Auto heraus – weit über die fachlich anerkannten Empfehlungen hinausgegangen. Allein aufgrund dieser Kriterien und der Tatsache, dass der Wolf seit Tagen für das „Spezialkommando“ offensichtlich nicht erreichbar sei, müsse die Einstufung des Hornisgrinde-Wolfes neu erfolgen. „Er müsse am Leben bleiben“, erklärt W. Epple aus verhaltenskundlicher Sicht.
Ministerium warnt vor möglicher Gefahr für Menschen
Das Ministerium hatte die Freigabe des Abschusses damit begründet, dass das Tier für Menschen gefährlich werden könnte, und auf das auffällige Verhalten des Wolfs verwiesen. Demnach habe sich der Wolf im Jahr 2024 mehrfach Hunden und Menschen genähert; mehr als 180 Sichtungen seien registriert worden.
Die Sorge des Ministeriums: Das Tier könnte zunehmend seine Scheu verlieren – auch begünstigt durch wachsenden „Wolfstourismus“. Studien zeigen, dass Wölfe vor allem dann gefährlich werden können, wenn sie sich stark an Menschen gewöhnen. Der Stichtag 10. März hängt mit der Ranzzeit, also der Paarungszeit der Tiere, zusammen.
Spätestens am Dienstag, 10. März, werden wir wohl erfahren, wie das Ministerium weiter vorgehen wird.





