Sein Inkrafttreten markiert zugleich die Geburtsstunde der Bundesrepublik Deutschland. Dass der 70. Jahrestag des Inkrafttretens des Grundgesetzes gerade in Karlsruhe gefeiert wird, hat natürlich seinen Grund. Hier haben die drei höchsten deutschen Rechtsinstitute – das Bundesverfassungsgericht, der Bundesgerichtshof und der Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof – ihren Sitz. Deshalb nennt man Karlsruhe auch die „Residenz des Rechts“
Die Feierlichkeiten zum VerfassungsFEST beginnen am Mittwoch, 22. Mai mit den 19. Karlsruher Verfassungsgesprächen. Am Karlsruher Schloss spielt am Donnerstag, 23. Mai die Badische Staatskapelle im Jubiläumsjahr „300 Jahre Staatstheater“ ein Live-Konzert.
Vor dem Schloss und damit in unmittelbarer Nachbarschaft des Bundesverfassungsgerichtes geht es auch am Freitag und Samstag, 24. und 25. Mai, weiter. Das große Bürgerfest dreht sich ganz um zentrale Bürgerrechte und gesellschaftliche Werte wie Vielfalt, Offenheit und Rechtssicherheit, die das Grundgesetz allen Bürgerinnen und Bürgern garantiert. Auf der zentralen Bühne vor dem Schloss sorgt ein großes Programm mit internationaler Live-Musik und Tanz, Talks und interaktiven Formaten rund um die Themen Recht und Gerechtigkeit an beiden Tagen für beste Unterhaltung und Information. Der Eintritt zu allen Konzerten ist frei!
Eine zweite Bühne am Karl-Friedrich-Denkmal, die nach dem Vorbild des britischen House of Commons gestaltet ist, dient an beiden Tagen als Forum für Jugendkultur und setzt auf interaktive Beteiligungsformate und Gespräche.
Das Badische Landesmuseum lädt mit Sonderöffnungszeiten in die große Mykene-Ausstellung ein und das Bundesverfassungsgericht heißt sie am Samstag mit einem Tag der offenen Tür willkommen.
Weitergehende Infos zum Fest finden Sie unter www.karlsruhe-erleben.de/verfassungsfest