Stellt sich natürlich die Frage, warum die einen Seil- und Bergbahnen im Schwarzwald fahren dürfen und die anderen nicht. Die oben genannten Seilbahnen sind alle drei Teil des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), werden damit im Prinzip gleichbehandelt wie der öffentliche Bus- und Bahnverkehr. Und der ist bekanntlich auch in Coronazeiten unterwegs.
Andere Bahnen hingegen stehen coronabedingt still. Zu ihnen gehört beispielsweise in Karlsruhe-Durlach die Turmbergbahn. Auch die Merkur-Bergbahn auf Baden-Badens gleichnamigen Hausberg oder die Bahn vom Freiburger Stadtgarten auf den Schlossberg sind nicht in Betrieb.
Der Grund: Im Gegensatz zu denen, die fahren dürfen, werden diese nicht zum ÖPNV gezählt, sondern zu den Freizeiteinrichtungen. Damit fallen sie unter die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg, die besagt, dass Freizeiteinrichtungen auch außerhalb geschlossener Räume aus Gründen des Infektionsschutzes nicht betrieben werden dürfen. Vor diesem Hintergrund haben auch die Sessellifte keine Chance.