Unter Grünanlagen werden dabei Flächen verstanden, die überwiegend der Erholung oder der Verschönerung des Ortsbilds dienen oder dazu, Pflanzen zu zeigen. Hierzu gehören insbesondere botanische Gärten, Parks, Spielplätze, Kleingartenanlagen und Wochenendhausgebiete, einschließlich der Flächen für Garten- und Wochenendhäuser und zugehörige Stellplätze. Und siehe da: Baden-Württembergs Großstädte werden immer grüner.
Das Grün ist auf dem Vormarsch
Nach Angaben des Statistischen Landesamtes stehen den Einwohnerinnen und Einwohnern der zehn größten Städte Baden-Württembergs – bezogen auf die Bevölkerungszahl – statistisch rund 17,6 Quadratmeter (m²) Grünanlagenfläche1 pro Person zur Verfügung. Insgesamt belief sich die Fläche der Grünanlagen in den zehn größten Städten im Jahr 2022 auf 3 961 Hektar (ha). Das waren 1 148 ha oder 40,8 % als zum Vergleichszeitraum vor mehr als 26 Jahren (31.12.1996). Damals standen einer Person 13,6 m² Grünanlagenfläche zur Verfügung, also 4 m² weniger als heute.
Karlsruhe – die Stadt mit dem meisten Grün
Interessant ist natürlich, wie die insgesamt zehn größten Städte Baden-Württembergs im Einzelnen abgeschnitten haben. Ja, und da hatte die Stadt Karlsruhe die Nase vorne. Mit 27,5 Quadratmeter wurde für sie der höchste Wert an Grünanlagenfläche je Person errechnet. Damit verwiesen die Karlsruher die Stadt Mannheim auf den zweiten Platz, die es auf 23,2 m² bringt. Als Dritter schaffte Pforzheim mit 22,3 den Sprung aufs Treppchen. Mit Karlsruhe und Pforzheim ist die Ferienregion Schwarzwald also gleich mit zwei Städten unter den Top-Drei vertreten.
An vierter Stelle folgt Reutlingen mit 22,0 m² vor Ulm mit 17,4 m². Rang sechs geht an die Breisgaumetropole Freiburg, die es auf 16,3 m² Quadratmeter bringt. Siebter ist Heiilbronn mit 14,2 m², während die Landeshauptstadt Stuttgart bei 13,7 m² liegt. Auf Platz neun – und damit auf dem vorletzten Platz – folgt Heidelberg, wo sich die Grünfläche auf 7,2 m² pro Person beläuft. Der niedrigste Wert wurde für Esslingen am Neckar mit 6,6 m² errechnet.