Wie die Gäste die Geschichte letztlich „spitz“ bekamen, was sie auf dem Teller hatten – wir wissen es nicht. Vielleicht weil‘s eine Spitzmaus war, die der Koch da ins Töpfchen geworfen hatte? Vielleicht auch, weil der Wirt selbst geständig war. Auf jeden Fall hielten die Alpirsbacher von Küchenexperimenten dieser Art gar nichts, brachten den „Zimmerhansli“ vor den Kadi und verlangten eine harte Bestrafung. Das Urteil: drei Tage und drei Nächte, die der Unhold im Alpirsbacher Amtsgefängnis abzusitzen hatte.
Doch damit ist die Geschichte noch nicht zu Ende. Dem für die Amtsüberwachung zuständigen Alpirsbacher Klosterverwalter Wendel Zipperl war das Strafmaß viel zu gering. Schließlich galt es weiteren „Mäusegulaschen“ durch ein Urteil mit Abschreckungspotenzial einen Riegel vorzuschieben. Zipperl ließ daher nicht locker, brachte den Vorgang vor die herzogliche Behörde in Stuttgart, holte sich dort aber bei den hohen Herren eine Abfuhr. Es blieb bei den drei Tagen und drei Nächten.
Ach so, nicht dass Sie sich jetzt Sorgen wegen der Alpirsbacher Gastronomie machen. Alles bestens! Die Geschichte, die wir Ihnen hier erzählt haben und die wir auf den hervorragend gemachten Internetseiten der Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg (www. (www.schloesser-und-gaerten.de) ausgegraben haben, hat sich vor fast einem halben Jahrtausend, im Jahr 1540, abgespielt.