Foto: Markus Dübbert
Hat er noch eine Zukunft im Nordschwarzwald? Noch gibt es darüber keine endgültige Entscheidung.
Hat er noch eine Zukunft im Nordschwarzwald? Noch gibt es darüber keine endgültige Entscheidung.
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Hornisgrinde-Wolf / Neue Galgenfrist: Abschuss ab 9.2, ab 16.2. oder gar nicht

7. Februar 2026
Im Streit um den Abschuss des sogenannten Hornisgrinde-Wolfs hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Karlsruhe um einen zeitlichen Aufschub gebeten. Hintergrund sind zwei Beschwerden, die inzwischen gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart eingegangen sind, das den Abschuss des Wolfs erlaubt hatte.

VGH bittet um Aufschub wegen offener Beschwerden

Nach Angaben des VGH liegen bislang noch keine Begründungen zu diesen Beschwerden vor. Aufgrund der kurzen Fristen hat das Gericht deshalb ausdrücklich darum gebeten, bis zum 16. Februar mit einer Entscheidung über den Abschuss zu warten. Erst danach könne über das weitere Vorgehen sachgerecht entschieden werden.

Verwaltungsgericht Stuttgart drängt

Beim Verwaltungsgericht Stuttgart zeigt man zwar Verständnis für den Zeitbedarf des VGH, macht jedoch gleichzeitig deutlich, dass ein Aufschub auch Konsequenzen habe. Sollte der Abschuss ausgesetzt werden, müsse der Verwaltungsgerichtshof nach Auffassung des Stuttgarter Gerichts auch die Verantwortung für mögliche Risiken übernehmen. In Stuttgart hält man den Wolf weiterhin für gefährlich und sieht die Voraussetzungen für eine Entnahme nach wie vor als gegeben an.

Geht Jagd schon am Montag los?

Sollte es zu keinem weiteren Aufschub kommen, deutet vieles darauf hin, dass das Verwaltungsgericht dem bereits beauftragten Abschuss-Team zu Beginn der kommenden Woche grünes Licht für den Start der Entnahme geben könnte. An diesem Wochenende wird es jedoch keinen Einsatz geben. Begründet wird dies mit dem erwarteten hohen Besucheraufkommen im Nationalpark Schwarzwald und den damit verbundenen Risiken.

VGH wohl die letzte Instanz

Wie auch immer der Fall ausgeht: Eine endgültige Entscheidung wird in Kürze erwartet – und dürfte voraussichtlich auch die letzte sein. Zwar hatte die klagende Naturschutzinitiative e. V. angekündigt, notfalls bis zur letzten Instanz zu gehen. Rechtsexperten gehen jedoch überwiegend davon aus, dass der Verwaltungsgerichtshof in Karlsruhe in diesem dringlichen Verfahren die maßgebliche und wohl abschließende Entscheidung treffen wird. Ein weiterer Gang zu höheren Gerichten gilt als eher unwahrscheinlich.

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