Schwarzwald aktuell
Foto: Hochschwarzwald Tourismus
Foto: Hochschwarzwald Tourismus

Hochschwarzwald wird touristische Modellregion

5. Juni 2021

 

Na das ist doch einmal eine gute Nachricht für all diejenigen die im Hochschwarzwald ihren Urlaub verbringen wollen. Von Montag, 7. Juni, bis Montag, 21. Juni 2021, gelten die 21 Gemeinden aus vier Landkreisen, die der Hochschwarzwald Tourismus GmbH angeschlossen sind, als touristische Modellregion. Dabei werden für Übernachtungsgäste weitere Lockerungen unter der Einhaltung strenger Sicherheitsauflagen in der Corona-Pandemie getestet.

Nach Ablauf des Projektzeitraums, orientieren sich die Tourismusbetriebe wieder an den aktuellen Corona-Verordnungen des Landes Baden-Württemberg, die zu diesem Zeitpunkt bestehen. Bis zum 25. Juni wird ein wissenschaftlicher Abschlussbericht erstellt und dem Sozialministerium vorgelegt.

Hat sich das Infektionsgeschehen während der Projektphase stabil auf einem niedrigen Niveau gehalten und wird der Abschlussbericht positiv beurteilt, ist eine Ausweitung der getesteten Maßnahmen auf das gesamte Bundesland möglich. Sollten jedoch die Infektionszahlen in einem Landkreis der Modellregion stark ansteigen (Inzidenz über 100 – an drei Tagen in Folge), wird das Projekt im betroffenen Landkreis abgebrochen.

Die 21 Gemeinden, die an dem Projekt teilnehmen kommen aus den Landkreisen Breisgau-Hochschwarzwald, Lörrach, -Schwarzwald-Baar und Waldshut. Es sind Breitnau, Eisenbach, Feldberg, Friedenweiler, Furtwangen, Grafenhausen, Häusern, Hinterzarten, Lenzkirch, Löffingen, Schluchsee, Schönwald, Schonach, St. Blasien, St. Georgen, St. Märgen, St. Peter, Titisee-Neustadt, Todtmoos, Todtnau und Ühlingen-Birkendorf.

Lockerungen im Projektzeitraum:

Übernachtungsgäste benötigen für ihren Besuch in Gastronomie- und Freizeitbetrieben sowie im Handel einen negativen Corona-Test, der nun 72 Stunden gültig ist. Wer nicht über einen vollen Impfschutz verfügt oder bereits von einer Corona-Erkrankung genesen ist, muss bislang einen tagesaktuellen Test vorlegen.

Für Tagesgäste und Einheimische gilt weiterhin die 24-Stunden-Regelung, da hier im Falle von positiven Testergebnissen kaum Rückschlüsse auf die Tourismus-Sicherheit im Hochschwarzwald möglich sind. Übernachtungsgäste bewegen sich in der Regel zwischen An- und Abreise in der Region und bieten so eine verlässlichere Grundlage für die wissenschaftliche Auswertung im Rahmen der Modellregion. Darüber hinaus gilt weiterhin die aktuelle Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg.

Einrichtungen dürfen vorzeitig öffnen

Ihre Pforten frühzeitig öffnen dürfen im Rahmen der Modellregion auch das Tatzmania in Löffingen, der Steinwasen-Park in Oberried sowie der Hasenhorn-Coaster in Todtnau. In der aktuellen Corona-Verordnung sind diese Freizeiteinrichtungen erst mit der dritten Öffnungsstufe berücksichtigt. Unter Einhaltung eines strengen und detaillierten Hygienekonzeptes werden diese Unternehmen auf ihre Sicherheit geprüft.

Vorgehen in der Modellregion

  • Die Gastgeber der Übernachtungsbetriebe informieren ihre Gäste über die Laufzeit des Projekts und die Neuerung (nur noch alle 72 Stunden einen negativen Corona-Test) und händigen als Nachweis für die Beherbergung wie bisher die Konus-Karte aus.
  • In fünf repräsentativen und ausgewählten „Test-Hotels“ im Hochschwarzwald wird für Übernachtungsgäste eine Lutsch-Lolly-PCR-Testung (alle 72 Stunden) eingeführt.
  • Gastronomie-, Freizeit- und Einzelhandelbetriebe in der Modellregion kontrollieren Konus-Karte und Datum des Tests als Zutrittskontrolle (sofern die Gäste nicht vollständig geimpft oder genesen sind).
  • Die Luca-App wird in der Modellregion zur schnellen und anonymisierten Kontaktverfolgung genutzt. Durch eine direkte Anbindung an die jeweiligen Gesundheitsämter können Infektionsketten schnell erkannt und gestoppt werden.
  • Systematische Erfassung der durchgeführten Tests in ausgewählten Testzentren im Hochschwarzwald
     

 Breisgau-Hochschwarzwald hat am Mittwoch, 2. Juni 2021, der Ferienregion Hochschwarzwald als touristische Modellregion die Freigabe erteilt. Von den Gesundheitsämtern der Landkreise Lörrach, Schwarzwald-Baar und Waldshut 

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