Schwarzwald aktuell
Foto: Familienbrauerei Bauhöfer GmbH & Co. KG
Sorgt für Wirbel: die neue Bierkreation der Familienbrauerei Bauhöfer
Sorgt für Wirbel: die neue Bierkreation der Familienbrauerei Bauhöfer
Foto: Familienbrauerei Bauhöfer GmbH & Co. KG

Bierkrieg um „Schwarzwaldmarie“ Minister bestreitet Rothaus-Attacke

5. Mai 2017

Ja, ist denn nun die „Schwarzwaldmarie“ eine Schwarzwälderin oder ist sie es nicht? Was auf den ersten Blick lustig klingen mag, ist in Wahrheit eine im wahrsten Sinne des Wortes bierernste Geschichte, die seit geraumer Zeit inzwischen bereits in der dritten Instanz die Gerichte beschäftigt.

Es geht ums Überleben der in Renchen-Ulm im Ortenaukreis beheimateten „Schwarzwaldmarie“.
Unsere „Schwarzwaldmarie“ ist in diesem Fall ein Bier. Gebraut von der badischen Familienbrauerei Bauhöfer, wobei die Marie schon mal nicht irgendein, sondern ein ganz besonderes Bier ist. Kaltgehopft wie die Experten sagen. Wohl nicht nur wegen der bollenhuttragenden, kessen und recht offenherzigen „Schwarzwaldmarie“ auf dem Etikett, sondern vor allem auch wegen des kräftig, aromatischen Geschmacks ist der Gerstensaft binnen kurzer Zeit über die Region hinaus zu einem richtigen Renner geworden. Manche sprechen sogar davon, dass die Schwarzwaldmarie bereits Kultstatus erreicht habe.
Doch damit soll jetzt Schluss sein. Die Münchner Wettbewerbszentrale will, dass der kleinen Familienbrauerei in Renchen-Ulm der Verkauf ihrer Schwarzwaldmarie sofort untersagt wird. Die Wettbewerbshüter vertreten sinngemäß die Auffassung, dass hier dem Verbraucher Schwarzwald vorgetäuscht wird, wo gar keiner ist, er also in die Irre geführt wird, denn – und jetzt kommt es – der Brauort der Schwarzwaldmarie in Renchen-Ulm nicht zum Schwarzwald, sondern zur Rheinebene gehöre. Für die Wettbewerbshüter hört der Schwarzwald da auf, wo die Berge aufhören.
Klar, dass die Brauerei dagegen hielt. Aus ihrer Schwarzwaldmarie gar eine „Rheinlandmarie“ zu machen zu wollen, geht ja schon mal gar nicht, zumal außer der Wettbewerbszentrale bislang noch kein Mensch daran gezweifelt hat, dass Ort Renchen-Ulm schon immer zum Schwarzwald und dessen Vorgebirgszone gehört hat. Der Geschäftsführer der Brauerei, Siegbert Meier, im SWR: „Wir sind in der Vorbergszone. Und die gehört zum Schwarzwald. Das ist ungefähr so, wie der Tellerrand zum Teller gehört.“
Nicht von ungefähr ist die schmucke Gemeinde mit ihren Ortsteilen schon immer als Mitglied im  Schwarzwaldtourismusverband. „Felder und Wiesen auf den sanften Ausläufern des Schwarzwaldes laden zum Wandern und Radfahren ein“ heißt es in deren Internetauftritt in einer Beschreibung ihres Mitgliedsortes, wobei für die Schwarzwaldtouristiker der Schwarzwald ohnehin sogar bis zum Rhein reicht.
Der Brauerei schlägt inzwischen in der gesamten Region eine ungeheure Sympathie und Solidaritätswelle entgegen. Die Einheimischen selbst glauben sie seien im falschen Film. Schon immer hat man sich hier zum Schwarzwald zugehörig gefühlt. Schon immer wurden hier Schwarzwälder Schinken und Schwarzwälder Spirituosen wie das berühmte Schwarzwälder Kirschwässerle hergestellt. Und jetzt das!
Aber warum? Ein knallharter Wettbewerber dürfte es letztlich gewesen sein, der die kleine Familienbrauerei bei den Wettbewerbshütern angeschwärzt hat. Der Rechtsanwalt des Hauses Bauhöfer hat inzwischen den Verdacht geäußert, dass die dem Land Baden-Württemberg gehörende Staatsbrauerei Rothaus hinter der Attacke stecken könnte. Schließlich werde die Münchner Wettbewerbszentrale in der gerichtlichen Auseinandersetzung von Freiburger Anwälten vertreten, die ansonsten die Rothaus-Brauerei vertreten würden.
Die Rothausbrauerei hat erst im vergangenen Jahr zum 225jährigen Bestehen der Brauerei ein Jubliäumsbier kreiert. Dessen Name: „Schwarzwald Maidle.“ Rothaus selbst hüllt sich in Schweigen, kommentiert den Vorgang nicht. Inzwischen hat allerdings der Aufsichtsratsvorsitzende der Rothaus-Brauerei, der baden-württembergische Landwirtschaftsminister Peter Hauk, den Verdacht, dass Rothaus hinter der Aktion stecken könnte, als „absurd“ bezeichnet.
Die ersten beiden Instanzen vor dem Landgericht Mannheim und dem Oberlandesgericht hat Bauhöfer übrigens bereits gewonnen. Derzeit befindet man sich in der dritten Instanz. Die Urteilsverkündung ist am 26. Mai. In der Zwischenzeit wird nicht mehr ausgeschlossen, dass das Verfahren möglicherweise erst vom Bundesgerichtshof letztendlich entschieden werden wird.
Das Verfahren dürfte bislang eher der „Schwarzwaldmarie“ geholfen haben. Der Medienrummel um die Schwarzwalddiskussion hat dem Bier aus dem Hause Bauhöfer zu einem immensen Bekanntheitsgrad verholfen. In der Zwischenzeit soll sogar schon so etwas wie ein richtiges „Solidaritätstrinken“ eingesetzt haben . . .   gb.-

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